Petrowsky

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Auf einen Blick
NAME:
Name: Petrowsky Markus Mag.
Geburtsdatum: 01.01.19xx
Geburtsort:
Sterbedatum:
Gericht: [[]]
Fruehere Gerichte: [[]]
Kurzbeschreibung:
Telefonnummer:
Faxnummer:
Besondere Faelle: Wohnung weg
Anmerkungen:
Dr. Name
Dr. Name

Inhaltsverzeichnis

Zuständigkeitsbereich

vertritt Wiener Wohnen, wie es scheint offenbar wenn es darum geht, einen Mieter mutm. zu betrügen.



Erfolge

keine bekannt ...


Ansichten und Handlungen

Ist durch folgende Taten aufgefallen:

Führt Räumungsexekution für Wiener Wohnen, ohne dass ein Groschen Rückstand vorhanden ist. Obwohl er dies weiss!

Wie dies in einem Rechtsstaat wie Österreich möglich ist? Genz einfach, nämlich indem die Poststücke gar nicht zugestellt werden! Dadurch hat das Opfer von der heimlichen Exekution gar keine Ahnung - und kommt auch angesichts dessen, dass kein Rückstand und auch sonst kein Kündigungsgrund gesetzt wird, gar nicht im entferntesten auf die Idee, dass eine Delogierung drohen könnte.

Auf diese Weise ist ein Rechtsmittel gar nicht möglich, da man von dem Verfahren gar keine Ahnung hat.

Die sofort - als der Möbelwagen und der Exekutor vor der Tür steht - eingelegten Rechtsmittel und Anträge werden von den Richtern des BG_Hernals, nämlich der Gerichtsvorsteherin Dr. Totter und den Richtermn Mag. Sauer Mag. Fischer und einige weitere vorsätzlich einfach ignoriert und nicht ordnungsgemäss bearbeitet.

Mitarbeiter von Wiener Wohnen sprechen auch davon, dass der "Fall" ans "Gericht" abgetreten wurde ...

Diese geschilderte Vorgehensweise würde den Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllen, und ist dies - wie alle Anzeichen andeuten - offenbar durch den Anwalt Petrowsky und den Richtern kollusiv abgesprochen.

Dieser geschilderte "Trick" - nämlich keine Zustellungen an das mutm. potentielle ausgewählte Betrugsopfer unter Vortäuchen von tatäschlich nicht existenter "Abwesenheit" oder "Unzustellbarkeit" - hat offenbar System: Rechtsanwalt Dr. Juranek aus der Kanzlei Dallmann und Juranek und Richter Gleichweit praktizieren diese Art und Weise des "Geheimverfahrens" und der Verhinderung von Rechtsmittel mutm. durch ungesetzliche "Fiktion" von Zustellungen z.B. dort mit einem vom Täter bezahlten Abwesenheitskurator, in diesem Fall Dr. Bobek. Diese Anwältin ist aufgrund ihrer Kanzleistruktur (überdurchschnittliche Beauftragung mit Kuratelen und Sachwalterschaften)vermutlich auf das Wohlwollen des BG_Fuenfhaus angewiesen und deshalb de facto in einem Abhängigkeitsverältnis, und schädigt mutm. vorsätzlich sogar ihre eigenen Klienten!


Disziplinaranzeige an die Anwaltskammer wurde bereits eingebracht !

Am 12.8.2009 kam vom Kammeranwalt Dr. Hans Wagner folgende Verständigung:


Sehr geehrte Damen und Herren!
 
Ihr Schreiben vom 30.07.2009 betreffend Rechtsanwalt Mag. Dipl.Ing. Markus PETROWSKY wurde
mir   zuständigkeitshalber zur Prüfung vorgelegt, ob ein disziplinär zu ahndende Verhalten
gesetzt wurde. Vom Ergebnis dieser Überprüfung und eines allfälligen Disziplinarverfahrens
werden Sie nach dessen Abschluss verständigt werden.


Schon jetzt möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass in einem Disziplinarverfahren ausschließlich
darüber entschieden werden kann, ob der mitgeteilte Sachverhalt standesrechtliche Maßnahmen erfordert.
Über allfällige zivilrechtliche oder sonstige Ansprüche kann dagegen im Disziplinarverfahren nicht
entschieden werden.

Wien, am 7. August 2009

Mit vorzüglicher Hochachtung

DIE RECHTSANWALTSKAMMER WIEN

Dr. Hans WAGNER

Rechtsanwaltskammer Wien

1010  Wien, Rotenturmstrasse 13/Eingang Ertlgasse 2

Tel. +43 1 533 27 18, Fax. +43 1 533 27 18/44

E-mail Adresse: office@rakwien.at <mailto:office@rakwien.at>

Homepage: http://www.rakwien.at


und am 7.12.2009 erging dann die Entscheidung:

GZ 06/03 2009/5502
  
  
  Sehr geehrte Damen und Herren!
  
  Zu Ihrer gegen Herrn Rechtsanwalt Mag.Dipl.Ing. Markus PETROWSKY eingebrachten Anzeige vom 30.7.2009
  teilt Ihnen der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Wien gemäß § 22 Abs. 2 letzter Satz DSt mit,
  dass der Kammeranwalt nach Prüfung des Sachverhaltes die Zurücklegung der Anzeige gemäß der zitierten
  Gesetzesstelle verfügt hat, da im gegenständlichen Fall, nach Ansicht des Kammeranwaltes, kein
  disziplinäres Verhalten vorliegt.
 
  
  Mit vorzüglicher  Hochachtung
 
  
  Der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Wien 
  
  
  Abt. IVb
  
  
  
 Dr. Elisabeth Rech
 
 
 Durchschlag ergeht an
 
 RA Mag.Dipl.Ing. Markus PETROWSKY
 
 
 Rechtsanwaltskammer Wien
 
 1010  Wien, Rotenturmstrasse 13/Eingang Ertlgasse 2
 
 Tel. +43 1 533 27 18, Fax. +43 1 533 27 18/44
 
 E-mail Adresse: office@rakwien.at <mailto:office@rakwien.at>
 
 Homepage: http://www.rakwien.at



Und hier die Antwort der Anzeiger dieses Disziplinarvergehens

 Sehr geehrte Frau Dr. Rech,
 sehr geehrter Herr Dr. Benn-Ibler,
 
 wir wollen Sie darauf hinweisen, dass es ausser der sehr geschätzten -
 vermutlich auch nur privaten - "Ansicht" des Herrn Kammeranwalts auch
 über diesen Sachverhalt eine höherwertige "Ansicht" gibt, die leider
 genau das Gegenteil besagt.
 
 Vielleicht sollten Sie die "Privatansichten" eines Herrn Kammeranwalts
 einmal mit der oberstgerichtlichen Rechtssprechung abgleichen, und
 diesen Fall einer entsprechenden gesetzlich gedeckten Behandlung
 zuführen.
 
 Bei dieser Gelegenheit regen wir an - insbesondere im Interesse des
 Rufs der Anwaltschaft - die Berufsbefugnis des Hr. Kammeranwalts
 ebenfalls einer Überprüfung zuzuführen, da dieser mit seiner dem
 Gesetz und der std. Rechtssprechung widersprechenden amtlich
 geäusserte  "Privatansicht" (die sogar jeder Laie sofort und spontan
 als falsch erkennt) die Besorgnis aufkommen lasst, dass diesem die
 gesetzlichen Voraussetzungen zur Berufsausübung abhanden gekommen
 sind.
 
 Wir erwarten eine unverzügliche Behandlung und Entscheidung,
 andernfalls wir zwingend davon ausgehen müssen, dass Sie den mutm.
 kriminellen Anwalt Mag. Petrowsky decken und vor standesrechtlicher
 und strafrechtlicher Verfolgung schützen wollen.
 
 



Faelle

Im Fall Delogierung ohne Rückstand

Nähere Auskünfte unter Anwaltsauskunft

Weitere Fälle hier




Strafanzeigen

Gegen diesen Anwalt laufen Beschwerden, Disziplinaranzeigen und Strafanzeigen, u.a. wegen Beihilfe zum Betrug und Anstiftung zum Amtsmissbrauch.




Ablehnungsanträge